Das neue Entgelttransparenzgesetz gilt ab Juni 2026 für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Ziel ist es, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sicherzustellen.
Arbeitgeber:
Alle Betriebe sind betroffen. Das Auskunftsrecht der Mitarbeitenden gilt für jede Unternehmensgröße. Entgeltberichte müssen erst ab 100 Beschäftigten erstellt werden. In Konzernen können Gehaltsvergleiche auch über mehrere Gesellschaften hinweg möglich sein, wenn Gehälter zentral festgelegt werden.
Beschäftigte:
Geschützt sind alle Arbeitnehmer, unabhängig von Vertragsart oder Position, darunter Teilzeitkräfte, Befristete, Leiharbeitnehmer, Führungskräfte, Auszubildende, Praktikanten und arbeitnehmerähnliche Fremdgeschäftsführer.
Bewerber:
Das Gesetz gilt bereits im Bewerbungsprozess. Bewerber haben Anspruch auf Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind nicht mehr zulässig.
Weitere Punkte:
Ansprüche können auch nach dem Ausscheiden geltend gemacht werden. Für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne gilt das Gesetz in der EU uneingeschränkt.
Fazit:
Ab Juni 2026 erfasst das Entgelttransparenzgesetz nahezu jede Form von Erwerbsarbeit. Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen rechtzeitig überprüfen.