EU-Entgelttransparenzgesetz 2026

Über Geld spricht man jetzt und das ist gut so!

Ab 2026 verpflichtet das EU-Entgelttransparenzgesetz Unternehmen, Gehaltsstrukturen offenzulegen und nachvollziehbar zu gestalten.
Wir zeigen, wie Sie diese Pflicht zur Chance machen, für Transparenz, Vertrauen und eine starke Arbeitgebermarke.

EU-Entgelttransparenzgesetz

Bisher Pflicht für wenige, bald Realität für alle:

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz galt seit 2017 nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitenden.
Mit der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird das Thema zur Pflicht für alle Arbeitgeber, unabhängig von Branche oder Größe.

Was früher eher theoretisch war, bekommt jetzt Konsequenzen:
klare Auskunftspflichten, Nachweise, Sanktionen – aber auch die Chance, Gehaltsstrukturen transparent und
zukunftsfähig zu gestalten.

Wir begleiten Sie dabei: ohne Juristendeutsch, strukturiert und lösungsorientiert.

Jetzt starten: ➡️ Für erste Informationen hier die Checkliste herunterladen!

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Erfahren Sie, welche umfangreichen Rechte Ihre Mitarbeiter erhalten
und wie Sie das zu Ihrem Vorteil machen können.

⚠️ Wichtig: Diese Seite ersetzt keine juristische Beratung.

Sie bietet praxisorientierte Unterstützung für Unternehmen,

die sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen wollen.

EU-Entgelttransparenzgesetz - Darum sollten Sie jetzt aktiv werden

Viele sehen im neuen EU-Entgelttransparenzgesetz zunächst Aufwand. In Wahrheit eröffnet es neue Chancen:

  • Klare Strukturen schaffen Sicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte.

  • Nachvollziehbare Entscheidungen fördern Akzeptanz und Motivation.

  • Offene Kommunikation stärkt das Vertrauen, intern und extern.

Unternehmen, die früh handeln, positionieren sich als moderne und glaubwürdige Arbeitgeber.
Das Ergebnis: weniger Fluktuation, mehr Loyalität und ein starkes Signal an zukünftige Bewerber.

Entgelttransparenzgesetz -
Was kommt konkret auf Unternehmen zu?

Die EU-Richtlinie 2023/970 wird ab Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Damit gelten neue Pflichten für alle Arbeitgeber:

Das Ziel: gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit, unabhängig von Geschlecht oder Position.

Ihr nächster Schritt:

Fordern Sie jetzt unsere kostenlose Checkliste zum EU-Entgelttransparenzgesetz an und sehen Sie in wenigen Minuten,
wo Ihr Unternehmen heute steht.
Oder sichern Sie sich direkt einen kostenlosen Beratungstermin, in dem wir Ihre aktuelle Situation kurz durchgehen
und Prioritäten festlegen.

Unsere Praxis-Reihe im Videoformat mit Rechtsanwalt Axel Pöppel aus Hamburg

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In diesem Video sprechen Stefan und Axel darüber, was passiert, wenn Unternehmen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ignorieren und ein Mitarbeiter plötzlich per Auskunftsantrag und Anwalt Druck macht. An einem Praxisbeispiel zeigen sie, wie schnell Beweislastumkehr, Nachforderungen und schon außergerichtlich fünfstellige Summen zum Thema werden und warum es sich lohnt, jetzt Gehaltsstrukturen sauber vorzubereiten.

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In diesem Video erklären Stefan und Axel, was Unternehmen konkret tun müssen, damit das Auskunftsrecht nach der EU Entgelttransparenzrichtlinie sauber und ohne Konflikte funktioniert. Sie zeigen die drei entscheidenden Schritte, mit denen Sie Vertrauen schaffen statt Ärger zu riskieren: aktiv informieren, einen klaren Prozess aufsetzen und die Datenqualität sichern

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In diesem Video spielen Stefan und Axel ein realistisches Fallbeispiel durch: Ein Mitarbeiter erhält seine Gehaltsauskunft, fühlt sich benachteiligt und geht zum Anwalt. Sie erklären, was dann geprüft wird, warum die Beweislastumkehr für Unternehmen so kritisch ist und welche Kosten und Risiken drohen, wenn die Gehaltsstrukturen und der Auskunftsprozess nicht sauber vorbereitet sind.

Warum sich die Vorbereitung jetzt lohnt.

Viele Betriebe unterschätzen, was organisatorisch durch das Entgelttransparenzgesetz auf sie zukommt. Dabei ist genau jetzt der beste Zeitpunkt, um mit Ruhe und Struktur vorzugehen. Denn wer frühzeitig seine Gehaltsstrukturen und Rollenbeschreibungen durchgeht, stellt nicht nur die rechtliche Transparenz sicher, sondern gewinnt gleichzeitig Klarheit über Verantwortlichkeiten, Entwicklungswege und interne Wertigkeit.

Das Gesetz zwingt Unternehmen nicht zum Umbau, es schafft Orientierung. Und genau hier liegt die Chance:
Wer seine Gehaltsstruktur kennt, kann gerechter, nachvollziehbarer und überzeugender führen.

Individuelle Umsetzung, so wie es zu Ihnen passt!

Unser 1,5-stündiger Online-Kurs zum Entgelttransparenzgesetz führt Sie in 12 klar strukturierten Teilen sicher durch alle relevanten Themen.
Kompakt, praxisnah und genau das Wissen, das Sie jetzt brauchen.

Im 5-stündigen Online-Workshop zum Entgelttransparenzgesetz verbinden wir Fachwissen mit aktiver Umsetzung.

Gemeinsam erarbeiten wir in kleiner Runde konkrete Lösungen für Ihr Unternehmen.

Unser Inhouse-Workshop zum Entgelttransparenzgesetz findet einen ganzen Tag direkt bei Ihnen im Unternehmen statt.
Gemeinsam mit allen Verantwortlichen erarbeiten wir die Umsetzung von A bis Z.

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So können Sie die EU-Entgelttransparenzrichtlinie mithilfe von VerSAT, der Komplettlösung, in Ihrem
Unternehmen umsetzen!

Sie erfahren, was und wer hinter der Software steckt und wie der Einstieg abläuft, inklusive persönlicher Begleitung durch Stefan Fritz und sein Team, damit Sie bei Fragen nicht allein sind. Ergänzend steht ein kompletter Online-Kurs mit rund 20 Teilen bereit, der Sie Schritt für Schritt durch Umsetzung und Anwendung führt. So können Sie Versat in Ihrem Tempo einsetzen und die Umsetzung in Ihrem Unternehmen sicher und alltagstauglich gestalten.

Unsere Unterstützung, praxisnah und strukturiert!

Wir begleiten Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen  des Entgelttransparenzgesetzes praxisnah und verständlich umzusetzen.
Mit klaren Schritten, verständlichen Beispielen und Checklisten, die wirklich im Alltag helfen.

Unsere Methode zeigt Ihnen:

Das Ganze ohne Fachchinesisch, sondern verständlich, menschlich und mit Augenmaß.

Warum wir wissen, wovon wir sprechen!

Seit 2017 arbeiten wir in der Mitarbeitergewinnung mit Betrieben in Handwerk, Handel und Dienstleistung an klaren, nachvollziehbaren Gehalts- und Benefit-Strukturen. Transparenz war schon immer unser Thema, nicht, weil sie gesetzlich vorgeschrieben war,

sondern, weil sie Menschen zusammenbringt und Missverständnisse verhindert.
In unseren Projekten haben wir erlebt: Wenn Mitarbeitende wissen, worauf sich ihr Gehalt stützt, steigt nicht nur das Vertrauen,
es verbessert sich auch die Kommunikation und die Bindung ans Unternehmen.
Und genau das ist jetzt gefordert. Wir helfen Ihnen, diesen Weg strukturiert und ohne Umwege zu gehen.

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F.A.Q. zum Thema EU-Entgelttransparenzgesetz

Was ist das Entgelttransparenzgesetz?

Das Entgelttransparenzgesetz hat zum Ziel, den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Männern und Frauen verbindlich durchzusetzen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Gehaltsstrukturen nachvollziehbar zu machen, damit individuelle Unterschiede auf objektiven Kriterien beruhen und nicht auf dem Geschlecht.

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie wird am 7. Juni 2026 in Kraft treten. Zur Zeit wird die Richtlinie überarbeitet, um sie vollständig in deutsches Recht zu übernehmen.

Das Entgelttransparenzgesetz sagt vereinfacht, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden müssen und wegen ihres Geschlechts beim Entgelt nicht benachteiligt werden dürfen.

Es verbietet ausdrücklich unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts und konkretisiert damit das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“.

Das neue Entgelttransparenzgesetz gilt ab Juni 2026 für alle Arbeitgeber und Beschäftigten im öffentlichen und privaten Sektor, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Ziel ist es, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sicherzustellen.

Arbeitgeber:
Alle Betriebe sind betroffen. Das Auskunftsrecht der Mitarbeitenden gilt für jede Unternehmensgröße. Entgeltberichte müssen erst ab 100 Beschäftigten erstellt werden. In Konzernen können Gehaltsvergleiche auch über mehrere Gesellschaften hinweg möglich sein, wenn Gehälter zentral festgelegt werden.

Beschäftigte:
Geschützt sind alle Arbeitnehmer, unabhängig von Vertragsart oder Position, darunter Teilzeitkräfte, Befristete, Leiharbeitnehmer, Führungskräfte, Auszubildende, Praktikanten und arbeitnehmerähnliche Fremdgeschäftsführer.

Bewerber:
Das Gesetz gilt bereits im Bewerbungsprozess. Bewerber haben Anspruch auf Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne. Fragen nach dem bisherigen Gehalt sind nicht mehr zulässig.

Weitere Punkte:
Ansprüche können auch nach dem Ausscheiden geltend gemacht werden. Für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne gilt das Gesetz in der EU uneingeschränkt.

Fazit:
Ab Juni 2026 erfasst das Entgelttransparenzgesetz nahezu jede Form von Erwerbsarbeit. Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen rechtzeitig überprüfen.

Das (reformierte) Entgelttransparenzgesetz 2026 wird im Kern durch die Umsetzung der EU‑Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in deutsches Recht umgesetzt und führt zu deutlich mehr Offenlegung, Pflichten und Kontrollen für Arbeitgeber. 
Das Thema ist sehr umfangreich und wir informieren Sie gerne im Detail, worauf es für Sie ankommt.

Ja. Ab 7. Juni 2026 sind grundsätzlich alle Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Transparenzanforderungen zu erfüllen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Spätestens bei ersten Gehaltsanfragen müssen Sie Auskunft geben. Fehlen nachvollziehbare Strukturen, kann das nicht nur intern zu Konflikten führen, sondern auch rechtliche Risiken nach sich ziehen.
Am effektivsten ist eine einfache Bestandsaufnahme Ihrer Rollen, Aufgaben und Gehaltslogiken. Unsere Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie dokumentieren und prüfen sollten.

Nun liegt es an Ihnen!

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Kein Problem.

Unter der Nummer 0561 -4994 3076 erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

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Michaela und Stefan Schulz

Über Geld spricht man jetzt!

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